Soziale Arbeit
„Wie > sozial < kann die Soziale Arbeit noch sein“
„Der Spagat zwischen sinkenden Standards und Professionalisierung!“
„Haushaltsdefizite, Haushaltsnotlagen, Haushaltskonsolidierung, Haushaltssanierung, Ressourcenverknappung und Sozialabbau“, sind nur einige Schlagworte, die uns in unserem täglichen Leben begleiten.
Städte, Gemeinden, Länder und der Bund beklagen ihre „Haushaltsnotsituation“. Gleiches vernimmt man aus dem Sozialversicherungssystem, der Jugend- und Sozialhilfe, dem Gesundheitswesen, den Kirchen sowie den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden.
Woher kommen diese Defizite?
Als Begründung für die vorherrschende Haushaltsdefizite und die derzeitigen gesellschaftlichen Probleme liefert die Politik das Argument, dass oftmals die Belastung der jeweiligen Haushalte durch die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger und die vorgegebenen Standards sowie rückläufige Einnahmen verantwortlich seien. Ursächlich seien dabei die Geburtenrückgänge sowie die Überalterung in unserer Gesellschaft. Als Folge ließen sich die derzeit vorliegenden hohen Standards nicht mehr aufrechterhalten.
Die Bundeszentral für politische Bildung wiederum stellt in ihrer Publikation „Szenarien zur Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials in Deutschland“
fest: „Es wächst nur noch die Bevölkerung im Alter über 65 Jahre. Der nachwachsende und der aktive Teil hingegen schrumpfen.“.
Das „Berlin Institut“ schreibt diesbezüglich in seiner Veröffentlichung „Abschied vom Wachstum“: „Immer weniger Kinder und mehr alte Menschen führen zwangsläufig dazu, dass eine immer kleiner werdende Gruppe an Werktätigen immer mehr Versorgungsbedürftigen gegenüber steht. Die Folgen dieser Entwicklung sind seit Jahrzehnten bekannt. Politiker allerdings haben das Problem lange ignoriert. Erst die Krise der Renten- und Krankenversicherungskassen hat das Thema an die Oberfläche gebracht. Doch die jetzt angeschobene Diskussion erfasst den wirklichen Umfang des demographischen Wandels nicht einmal im Ansatz: Deutschland wird sich wie andere Industrienationen auch, in den kommenden Jahrzehnten von Grunde auf verändern“.
Diese Veränderungen haben schon direkte Auswirkungen auf die Soziale Arbeit. Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen, soziale und kulturelle Einrichtungen, Industrie und Handel, Wirtschaft und Handel, praktisch alle Bereiche des täglichen Lebens stehen somit vor neuen Aufgaben und Herausforderungen. In einer solchen Situation genügt es daher nicht, dass Politiker einerseits sagen, dass die Investitionen in unsere Zukunft „Investitionen in unsere Kinder“ seien, aber gleichzeitig fordern, dass wir als Erbe unseren Kindern keine „Schuldenberge“ hinterlassen und somit wiederum die „Investition“ in Frage stellen. Auf solche eher plakativen und dogmatischen Äußerungen sollten Politiker zu Gunsten einer eher zukunftsweisenden Politik verzichten.
Zum Verständnis des demographischen Wandels reicht es nicht allein die sinkenden Bevölkerungszahlen und die Überalterung der Gesellschaft zu betrachten, vielmehr muss auch ein Augenmerk sich auf die verändernde Bevölkerungsstruktur richten. Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen wird daher die Migration als wesentliche Zukunftsaufgabe
angesehen und hat somit direkte Auswirkung auf unser Bildungs- und Sozialsystem.
Im Info 17 „Soziale Stadt“
heißt es hierzu: „ Mehr als 7,3 Millionen ausländische Mitbürgerinnen und Bürger leben in Deutschland; das entspricht einem Anteil von neun Prozent der Gesamtbevölkerung. Rechnet man die Gruppe der Aussiedler mit rund drei Millionen und der inzwischen Eingebürgerten mit rund zwei Millionen sowie die Zahl der illegal in Deutschland lebenden Zuwanderer – Schätzungen reichen von 500000 bis über 1,5 Millionen – dazu, beträgt die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund rund 13 Millionen, das sind etwa 16 % der Gesamtbevölkerung. Deutschland ist, auch wenn es sich nur zögernd dazu bekennt, ein Einwanderungsland.“
Ein Einwanderungsland jedoch bedarf entsprechender Programme und Angebote für die Migration. Integrationsmaßnahmen speziell für die lokale Ebene sind daher zwingend notwendig. Spezielle Programme zur Förderung des Zusammenlebens sowie eines Miteinanders werden gebraucht. Der Ausbau des Sozialen muss daher Vorrang vor kurzfristigen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen haben.
Trotz aller bekannten Fakten erleben wir aber eine anders geartete Entwicklung. Die konkreten Folgen dieser „neuen“
gesellschaftlichen Situation mit ihrem demographischen Wandel, den Haushaltsdefiziten, ihrer Ressourcenverknappung, sowie ihren Ansätzen zur Haushaltssanierung sind im „Sozialen Bereich“ eindeutig zu spüren. Gesetze zur „Flexibilisierung von Standards“ werden erlassen, pädagogische Maßnahmen stehen auf dem Prüfstand, Leistungen sollen hinterfragt werden.
In ständig neuen Erlassen und Verordnungen zeigt die Politik auf, dass angesichts der so genannten desolaten Finanzsituation mit alljährlich wiederkehrenden Defiziten, die Mittel nicht mehr ausreichen, um das „Leistungsangebot“
für unsere Gesellschaft im bisherigen Umfang aufrecht zu halten.
Nur welches Leistungsangebot kann dann zukünftig der Staat, kann die Gesellschaft noch tragen?
Bei der Frage, in welchen Bereichen zukünftig Leistungseinschränkungen vorgenommen werden können, fällt der Blick der Politik zunächst immer auf die so genannten „freiwilligen Leistungen“,
da hier die rechtliche Möglichkeit von Einsparungen besteht. Im gesellschaftlichen Leistungsspektrum werden daher zunächst die entbehrlichen, nicht zwingend gesetzlich vorgeschriebenen Angebote eingestellt, zu denen u. a. auch die Maßnahmen zur freiwilligen Jugendhilfe gehören.
Die bislang von der Politik in diesem Zusammenhang eingeleiteten Schritte für die Zukunft erscheinen aus einer sozialpolitischen Sichtweise heraus eher der falsche Weg zu sein. Es genügt nicht, dass zukunftsweisende politische Handling darauf zu beschränken die bestehende Standards zu überprüfen und auf das notwendigste abzusenken. Vielmehr sollten Ursachen erforscht und Handlungskonzepte für die Zukunft entwickelt werden. Erste Schritte werden in diese Richtung auch bereits getätigt. So richtete die Stadt Bielefeld eine Projektstelle „demographische Entwicklungsplanung “
ein. In der Veröffentlichung des Projektes heißt es: „Die Infrastruktur an die Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung anzupassen koste mehr, als sich durch den Nachwuchsschwund einsparen lasse. Dabei kann - gezielt untersucht, geplant und gegengesteuert - diese Situation auch als Chance genutzt werden. So hat beispielsweise auch eine alternde Gesellschaft Potentiale, die es zu nutzen gilt.“
Doch unbeachtet jeglicher Visionen geht die Politik bereits einen Schritt weiter in ihrem kurzfristigen Handling. In Regelungen und Verordnungen zur Flexibilisierung der Standards wird versucht möglichst im Bereich des „Sozialen“ einzusparen. So heißt es z. B. im Gesetz Nr.1517 zur Flexibilisierung kommunaler Standards im Saarland:
(1) Kommunale Standards im Sinne dieses Gesetzes sind landesrechtliche Vorgaben für die Aufgabenerfüllung der Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach § 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Juni 1997 (Amtsbl.S.723), geändert durch Gesetz vom 20.März 2002 (Amtsbl.S.962), insbesondere in Bezug auf Qualität und Quantität des einzusetzenden Personals (Personalstandards) sowie auf die sächliche Ausstattung und den Betrieb von Einrichtungen (Sachstandards).
(2) Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich auf die Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes. Bundesrecht und unmittelbar verbindliche Regelungen des europäischen Rechts bleiben unberührt.
In der dazugehörigen Begründung weist der Gesetzgeber darauf hin, dass eine Befreiung im Einzelfall nur bei „Personal- und Sachstandards“
möglich sei. Der Gesetzgeber führt hierzu aus, dass z.B. Mindestgrößen für Aufenthaltsräume
oder aber auch Öffnungszeiten
hierunter fallen können. Im entsprechenden Kommentar heißt es: „da Selbstverwaltungsangelegenheiten in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder zu ihr einen spezifischen Bezug haben, wird die Befreiung grundsätzlich mit einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten sachgerechten Lösung zu begründen sein. Das Gesetz eröffnet den kommunalen Körperschaften die Möglichkeit, von landesweit geltenden Vorgaben zugunsten der vor Ort angemessenen Lösung abzuweichen.“
Was haben solche Regelungen mit der Sozialen Arbeit zu tun?
Betrachtet man die gesetzlichen Grundlagen, so sind oftmals Landkreise die Träger der „örtlichen Jugend- und Sozialhilfe“. Städte und Gemeinden finanzieren diese Körperschaften über die Kreisumlage. Projekte, die dann noch von den Kommunen in eigener Regie durchgeführt werden können, fallen unter den Bereich der „Freiwilligen Leistungen“ und dienen in der derzeitigen Situation zur Haushaltssanierung der Städte und Gemeinden. Kommunale Kinder- Jugendeinrichtungen, Kommunale Einrichtungen der Jugendsozialarbeit stehen vor dem „aus“, Standards der Kinderbetreuung und der Seniorenarbeit sowie der Kultur und des Sportes werden zu Gunsten einer kurzfristigen Einsparung von Mitteln abgesenkt.
Derzeit streiten politische Parteien und Organe über das „Für und Wider“ des Föderalismussystems in Deutschland. So sollen neben der Kulturhoheit im Rahmen der Föderalismusreform auch das Dienstrecht für Beamte und in Folge dessen dann auch die Möglichkeiten von stärkerer Nutzung von Öffnungsklauseln des Tarifrechts auf die Bundesländer übergehen, was auch unsere beschäftigten Kolleginnen und Kollegen in der Sozialen Arbeit dann treffen kann. Auf der 47. Gewerkschaftlichen Arbeitstagung des dbb beamtenbund und tarifunion am 09.01.06 in Köln sagt dazu der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, bei der Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern müsse darauf geachtet werden, „dass die Bundesrepublik kein Staatenbündnis ist, sondern eine gemeinsame Republik“.
Wenn es zukünftig nun bereits in den Kommunen entsprechend ihrer Wirtschaftlichkeit unterschiedliche Betreuungsdichten und Angebotsstrukturen auch im Sozialen Bereich gibt, wohin entwickelt sich dann unsere Gesellschaft? Was passiert, wenn nun auch noch die Länder im Rahmen der föderalen Zuständigkeit unterschiedliche Standards auch für das Soziale definieren? Sind wir also schon auf dem Weg in eine „Parallelgesellschaft“ in der die Schere immer weiter auseinander geht? Föderalismus als Grundprinzip des demokratischen Handelns sollte seinen festen Platz in unserer Gesellschaft haben. Wir als die Anwälte der Sozialen Arbeit sollten aber genauestens darauf achten, dass in allen Teilen Deutschlands dann auch noch die gleichen Standards gelten. Wir sind aufgefordert wenigstens „Mindeststandards“ zu definieren.
Leider ist die Haushaltskonsolidierung aber schon im „Pflichtprogramm“
der Sozialen Arbeit angekommen. So ist im Artikel „Jugendhilfe Light oder Zeit ist Geld“ (Forum Sozial, 1-2006) nachzulesen, dass „das beherrschende Thema in der Jugendhilfe seit geraumer Zeit die notwendige Reduzierung der Kosten in diesem Bereich ist. Die Jugendhilfe sei zu teuer und deshalb müsse geschaut werden, wo und wie die Kosten eingespart werden.“ Auch der Heimbereich sei von Umstrukturierungen der gegenwärtigen Praxis sowie von pauschalen Leistungskürzungen betroffen. Doch wie sieht es in diesen Bereichen mit den Standards aus? Wie viel „Jugendhilfe light“ im pädagogischen und therapeutischen Bereich können Einrichtungen gerade auf dem Hintergrund des demographischen Wandels vertragen oder wird gar die „Light Version“ durch gering verdienende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht?
Genau an dieser Stelle schließt sich der Kreis zum eigenen Berufsstand. Erste gesamtgesellschaftliche Ansätze sind hier bereits zu erkennen. So wird nach dem neuen TVöD das „Diplom“ dem „auch in der Ausbildung niedriger eingestuften Bachelor“ gleichgestellt. Für die Kolleginnen und Kollegen mit dem „noch“ Diplom-Abschluss bedeutet somit die neue Ein- gruppierung ein herber finanzieller Verlust. Waren sie bislang im BAT noch der Eingruppierung Diplom zugeordnet so finden sie sich zukünftig unter der Einstufung des „Bachelor“ wieder. Kolleginnen und Kollegen, die beabsichtigen sich innerhalb der Sozialen Arbeit mit dem „noch“ Diplom Abschluss zu verändern, werden sich zukünftig auf niedriger Löhne einstellen müssen. Die zukünftige Generation der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit Abschluss „Bachelor“ erwartet neben dem abgestuften Studium auch die künftige abgesenkte Eingruppierung der Abschlüsse, in die dann neue Endgeltstufe 9 (E9) (FH-Abschluss/Bachelor) im TVöD.
Das neue Handling trägt mittlerweile auch schon „Blüten“. Städte und Gemeinden lassen derzeit ihre noch BAT - „Zeitverträge“ auslaufen und überführen diese Stellen in neue und somit günstigere „TVöD“ Verträge. Es ist jedoch abzusehen, dass diese Praxis in geraumer Zeit nach dem Abschluss der Übergangsphase beendet sein wird.
Es wird sich in diesem Zusammenhang zeigen, wie die tariflichen Vereinbarungen der Freien Träger, Wirtschaftsbetriebe und speziellen Einrichtungen der Sozialen Arbeit zukünftig aussehen werden. Gelingt es hier den TVöD als „Leittarif“ zu übernehmen oder werden die dann ausgehandelten Einzeltarifverträge die Kolleginnen und Kollegen in der Zukunft noch weiter in der Lohnspirale nach unten ziehen?
Der Abbau von Standards in der Ausbildung ist ein Schritt zum Studium der Sozialarbeit „light“?
Innerhalb des Berufsfeldes der Sozialen Arbeit wird in verschiedenen Bereiche
n noch immer der Anspruch auf die Staatliche Anerkennung gelegt. Unsere Forderung sollte daher sein, dass die Staatliche Anerkennung als ein eigener Qualifikationsbereich anerkannt werden muss. Neben den theoretischen Inhalten müssen Praxisanteile nachgewiesen werden. Der Nachweis sollte in einer eigenständigen Prüfung nach mindestens einjähriger Praxis
in der Sozialen Arbeit während und / oder nach dem Studium der Sozialen Arbeit erfolgen.
Im Bachelor Abschluss sollten künftig „Mindeststandards“
der Sozialen Arbeit vermittelt werden. Die derzeit innerhalb und außerhalb des Verbandes diskutierten „Schlüsselkompetenzen“ bilden hierbei einen wesentlichen Bestandteil in der zukünftigen Entwicklung.
Die derzeit in der Rahmenprüfungsordnung für „Soziale Arbeit“ enthaltenen fachlichen Anforderungsprofile Grundlagen der Fachwissenschaft „Soziale Arbeit“, rechtliche und sozialpolitische Grundlagen der Sozialen Arbeit, Geistes- und Humanwissenschaftliche Grundlagen der Sozialen Arbeit sowie gesellschaftliche Grundlagen der Sozialen Arbeit für Prüfungen zum Diplomabschluss, usw. sollten auch zukünftig erhalten bleiben. Die Prüfungsordnung erläutert weiter: „Die Prüfungsgebiete vermitteln den Studierenden der Sozialen Arbeit strukturiert und systematisch das wissenschaftliche Wissen, welches zur Beschreibung und Deutung psychisch-individueller, sozialgesellschaftlicher und kultureller Wirklichkeit - auch in seiner geschichtlichen Dimension - erforderlich ist. Sie orientieren sich auch an den praktischen Fähigkeiten, welche Studierende zum beruflichen Handeln benötigen. Die Prüfungsgebiete eröffnen - in Verbindung mit den studienbegleitenden Prüfungen - Chancen für eine modulare Strukturierung des Lernstoffes und der Lehre.“
Bereits am 11. Februar 2004 in Frankfurt am Main erzielten in einem gemeinsamen Kolloquium die Deutsche Gesellschaft für Sozialarbeit, der Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH), der Fachbereichstages Soziale Arbeit und der Fachausschuss Soziale Berufe des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge eine Übereinstimmung zur künftigen Strukturierung von Studiengängen in Sozialer Arbeit. Die Beteiligten einigten sich u. a. darauf, dass „die Einführung von Bachelor und Masterstudiengängen an den Hochschulen Chancen für die weitere Entwicklung Sozialer Arbeit bietet. Die neue Strukturierung darf aber die grundständige Ausbildung in Sozialer Arbeit nicht abwerten. Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit bedarf einer einheitlichen Gestaltung, die auf eine generelle Berufsbefähigung ausgerichtet ist.“ Weiter erklärten die Beteiligten, dass „eine fachliche Differenzierung in der Sozialen Arbeit auf der beruflichen Grundqualifikation aufbaut, die im Studium mit dem BachelorAbschluss erreicht wird, und auf die MasterEbene konzentriert werden sollte. Bei Spezialisierungen in der Praxis und bei entsprechenden Studiengängen muss der fachliche Zusammenhang Sozialer Arbeit gewahrt bleiben.“
Die Spezialisierung der Ausbildung in unterschiedliche Gebiete sollte erst im anschließenden Masterstudiengang erfolgen. Wer keine Ausbildung einer „Sozialarbeit light“ möchte, muss daher mindestens den kleinsten gemeinsamen Nenner berücksichtigen. Neue Bachelor-Studiengänge, auch wenn sie sich noch so interessant anhören, sollten daher nur akkreditiert werden, wenn sie die entsprechenden „Mindeststandards“ vermitteln.
Eine Zersplitterung der „Sozialen Arbeit“ in vielfältige neue Studiengänge birgt das Risiko der Zerschlagung der einheitlichen Grundlagen und die damit einhergehende weitere Absenkung der Tarife. Der „Sozialen Arbeit“ droht die Gefahr ihre Grundständigkeit zu verlieren.
Eine Profession ohne grundständige bundesweite Mindeststandards würde in der Folge auch die tarifliche Umsetzung einer „Sozialarbeit light“ beschleunigen.
In einer Pressemitteilung zum Thema der Entwicklung der Bachelor- und Masterstudiengänge
äußert sich die Hochschulrektorenkonferenz (HRK): "Wenn man bedenkt, dass die neuen Studiengänge zudem in der Regel betreuungsintensiver sind - eine Qualitätssteigerung, die ja gewollt ist -, dann ist klar, dass die Hochschulen keine Reserven mehr haben", erläuterte der Kommissarischer Vertreter des Präsidenten Professor Dr. Burkhard Rauhut und weiter: "Aus den vorhandenen Mitteln kann das nur um den Preis einer dramatisch sinkenden Lehrqualität geleistet werden, und das kann kein Hochschulpolitiker und keine Hochschulpolitikerin wollen." Als Konsequenz fordert das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz HRK einen "Hochschulpakt 2020" zur Bewältigung des zu erwartenden dramatischen Anstiegs der Studierendenzahlen.
Soziale Arbeit im Spagat zwischen Professionalisierung und gleichzeitiger Absenkung der Standards hat daher nach meiner Meinung nur im Schulterschluss aller Beteiligten eine Zukunftschance. Bundesweit sollten Mindeststandards in allen Bereichen inklusive der Ausbildung entwickelt werden, um den „Zerfall“ einer eigenständigen Profession der Sozialen Arbeit zu verhindern. Die entsprechenden Kommissionen des DBSH sind gerne bereit sich an der Erarbeitung dieser Standards zu beteiligen. Fangen wir schon mal an!
Abschließend sei noch der Gedanke erlaubt, dass ein fachliches Ranking der Hochschulen der Sozialen Arbeit wesentlich zum Erhalt von Mindeststandards beitragen könnte. In der Gruppe, die das zukünftige Ranking durchführen könnte, sollten gleichermaßen die Hochschulen, Institute wie auch die Praktiker vertreten sein.
Ich möchte an dieser Stelle alle einladen, sich mit den entsprechenden Gedanken zu beschäftigen. Schön wäre es, wenn wir die Umsetzung dann schnell hinbekämen. Noch haben wir die Chance zur Gestaltung unserer Zukunft. Lasst uns damit beginnen.